Tibet: Kailash
Expeditions-Reise Tibet zum Heiligen Berg Kailash

Er gilt als Zentrum des Kosmos, ist Quelle von vier großen Flüssen Asiens und Ziel unzähliger Pilger verschiedenster Religionen. Wir nähern uns ihm vom Jokhang in Lhasa, in welchem die bedeutendste Statue des Buddha Shakyamuni aufbewahrt wird.
Auf dem Friendship Highway fahren wir westwärts, vorbei am malerischen Skorpion-See,und übernachten am Fuße der gewaltigen Nordflanke des Mt. Everest.
Bereits von den Ufern des Manasarovar-Sees erblicken wir den Kailash, den die Tibeter „Kang Rinpoche“ – kostbarer Schneejuwel – nennen. Entlang des Sutlej begeben wir uns durch das Garuda-Tal und erkunden die Überbleibsel der einstigen Königreiche Guge und Shangshung.
Im Anschluss begeben wir uns selbst auf Pilgerreise um den heiligen Kailash. Hindus, Buddhisten, Jain und Bön – Anhänger dieser vier Religionen verehren ihn als Bindeglied zwischen Mensch und Kosmos und beschreiten den 51 Kilometer langen Rundweg, teils mehrfach. Es gibt unzählige andere Berge im Himalaya, die höher aufragen, aber keiner von ihnen kann sich hinsichtlich Form und Umgebung mit dem Kailash messen. Zu dem gewaltigen Naturmandala gehören darüber hinaus die vier großen Flüsse – Brahmaputra, Karnali, Sutlej und Indus – die in den vier Himmelsrichtungen vom Zentrumsberg Kailash abfließen und Millionen von Menschen mit Wasser versorgen. Kommen Sie mit auf eine der abwechslungsreichsten Touren im tibetischen Hochland!

Die Höhepunkte dieser Reise
- Beginn der Kailash-Kora am 18. Tag – beste Erfolgschancen!
- Zahlreiche kleine Wanderungen zur Akklimatisierung
- Camping am See Peiku Tso; alte Königreiche Guge & Shangshung
- Lhasa: Jokhang-Tempel, Potala-Palast, Drak Yerpa
- Heilige Städte Gyantse und Shigatse
- North Face-Basislager (5.150 m) des Mount Everest (8.848 m)
- Panoramablick auf Kanchenjunga (8.586 m), Makalu (8.463 m), Lhotse (8.516 m), Everest (8.848 m), Cho Oyu (8.201 m) & Shishangpama (8.013 m)
Reiseverlauf Tibet (25 Tage)
1. Tag: Direktflug nach Chengdu
Von Frankfurt nutzen wir den direkten Flug nach Chengdu. Gern buchen wir für Sie den Zug oder Flug zum Flug hinzu. Geben Sie uns einfach einen Hinweis mit Ihrer Anmeldung.
2. Tag: Flug über das Hochplateau nach Lhasa (3.600 m), Pilgerrunde auf dem Barkhor
Nach Ankunft früh morgens in Chengdu fliegen wir mit unserer Tibet-Einreiseerlaubnis gemeinsam über das tibetische Hochplateau und landen auf dem Dach der Welt. Schon während der Fahrt vom Flughafen nach Lhasa werden wir von der faszinierenden Landschaft des Yarlung-Tales verwöhnt. Hier, wo die Wiege der tibetischen Kultur zu finden ist, überqueren wir zum ersten aber gewiss nicht zum letzten Mal auf unserer Reise den Brahmaputra. Schon an dieser Stelle spannt sich der Bogen zum heiligen Berg Kailash, von dem der Yarlung Tsangpo, wie ihn die Tibeter nennen, entspringt. Weiter östlich fließt er in Richtung Indien und versorgt Millionen von Menschen mit Wasser.
Wir erreichen das auf 3.600 m Höhe gelegene Lhasa am Nachmittag und beziehen unser Hotel inmitten der Altstadt. Trotz des immer stärker werdenden chinesischen Einflusses hat es die „Stadt der Götter“ bis heute geschafft, viel von ihrem Charme und ihrer Spiritualität zu bewahren. Einen ersten Eindruck davon bekommen wir gleich bei der Pilgerwanderung um den Jokhang-Tempel, dem heiligsten Bauwerk der Tibeter! Im Uhrzeigersinn umrunden wir das Kloster entlang der sogenannten Barkhor-Straße und erleben dabei die tibetischen Gläubigen in ihrer tiefsten Spiritualität. Ihr Reiseleiter wird Ihnen erste Erläuterungen zur Kultur und zum Glauben der Tibeter geben. Gemeinsam mit ihm gelangen Sie an Orte, an denen man allein wohl vorbei laufen würde.
Im Anschluss an unseren Rundgang kehren wir gemütlich ein und speisen in einem tibetischen Restaurant. Probieren Sie z.B. leckere Momos (Teigtaschen) oder Thenthuk (kräftige Suppe mit Nudeln, Gemüse und Yakfleisch). Übernachtung im 3* Hotel.
(Fahrzeit ca. 1 Std.)
3. Tag: Lhasa, Jokhang-Tempel
Zu Fuß begeben wir uns durch die engen Gassen zurück zum Barkhor und beobachten die zahlreichen Pilger bei ihren Ritualen. Viele von ihnen kommen von ganz weit her, haben etliche Kilometer zurückgelegt und – sofern auf traditionelle Weise ausgeführt – durch unzählige Niederwerfungen das Leid der Lebewesen auf sich genommen.
Ihr erster Anlaufpunkt nach Ankunft in Lhasa ist auch unser Ziel. Es ist der Jokhang, in dem die heiligste Buddha-Statue der Tibeter aufbewahrt wird! Mit unserem tibetischen Guide werfen wir einen Blick hinter die Fassaden in das Innere dieses Sakralbaues und erfahren so mehr über den buddhistischen Glauben. Der Duft von Yakbutter, der Klang von vor sich hingemurmelten Mantras und die Masse an Gläubigen sorgen zusammen für ein unvergessliches erstes Tibeterlebnis!
Am Nachmittag haben Sie Freizeit und können z.B. durch Lhasas Altstadt schlendern. Lassen Sie es jedoch lieber etwas ruhiger angehen. Denn immerhin befinden wir uns auf 3.600 m Höhe über dem Meeresspiegel! Übernachtung im 3* Hotel.

4. Tag: Lhasa, Potala-Palast
Hoffentlich hat sich schon jeder an die dünne Luft gewöhnt. Heute machen wir uns nämlich auf zu einem der großen Architekturwunder dieser Welt, dem Potala-Palast, in dem es nicht wenige Stufen zu bewältigen gibt. Die burgähnliche Anlage auf dem Marpo Ri – dem roten Berg – ist bereits von außen sehr imposant und thront als Wahrzeichen über der Stadt! Wir betreten den Palast gemeinsam mit unserem Guide, der versuchen wird, ein wenig mehr des komplexen tibetischen Gedankengutes für uns begreifbar zu machen. Prunkvolle Mandalas, wunderschöne Wandmalereien und zahlreiche buddhistische Heiligtümer gilt es zu bestaunen. Auch wenn die ehemalige Residenz der Dalai Lamas (Nummer 5 bis 14) viele Besucher außerhalb Tibets anzieht, ist es immer noch ein heiliger Ort der Einheimischen.
Wir verlassen den Potala, laufen noch ein wenig entlang des angrenzenden Pilgerweges und können die Gläubigen beim Drehen der Gebetsmühlen beobachten, oder auch selbst probieren – natürlich stets im Uhrzeigersinn! Unser Weg führt uns in einen Park direkt hinter dem Potala, wo wir umgeben von zahlreichen Einheimischen in einem tibetischen Teehaus ausruhen und Mittagessen. Am Nachmittag Freizeit. Übernachtung im 3* Hotel.

5. Tag: Lhasa, Drak Yerpa
Heute machen wir einen Ausflug östlich von Lhasa zum Kloster Drak Yerpa. Anders als Ganden und Sera wird es nur von wenigen Touristen besucht und bietet uns eine ruhige Abwechslung zur quirligen Stadt. In friedvoller Kulisse folgen wir den Einheimischen und besuchen kleine Höhlen, in denen bedeutende Persönlichkeiten des tibetischen Buddhismus viele Jahre meditiert haben. Bei diesem Ausflug erfährt unser Körper tagsüber einen neuen Höhenreiz (etwa 4.400 m), wobei wir am Abend ein letztes Mal im für tibetische Verhältnisse „tiefen“ Lhasa zu Bett gehen. Übernachtung im 3* Hotel.
(Fahrtzeit: ca. 2 h, Gehzeit: ca. 2 h, ↑ 200 Hm ↓ 200 Hm)
6. Tag: Malerischer Yamdrok-Tso (Skorpion-See), Kumbum in Gyantse
Heute geht es zeitig los, auf dem Friendship Highway fahren wir von Lhasa nach Shigatse, dem Sitz des Panchen Lama. Auf dem Weg dorthin passieren wir zunächst den Khamba La-Pass (4.794 m) und blicken hinunter zum malerischen Yamdrok-Tso (Skorpion-See). Wunderschön ist es, an dessen Ufer entlang zu wandern, wofür wir ausreichend Zeit haben. Der Karo La, der zweite Pass und mit knapp über 5.000 Metern höchste Punkt des heutigen Tages öffnet uns den Weg zur einst drittgrößten Stadt Tibets, Gyantse.
Während die über der Stadt thronende Festung heutzutage kaum mehr eine Rolle spielt und hauptsächlich historische Bedeutung hat (Kampf der Einheimischen gegen eine zahlenmäßig weit überlegene britische Armee), herrscht im Pelkhor-Kloster reges Kommen und Gehen. Die während der Kulturrevolution schwer beschädigte Anlage ist berühmt für sein Kumbum, dem größten Chörten Tibets. Mit jedem weiteren erklommenen Stockwerk dieser wunderschönen Stupa soll man der Erleuchtung einen Schritt näher kommen, probieren Sie es aus! Weiterfahrt durch ein sehr fruchtbares und geschickt bewässertes Tal, in dem wir den Bauern beim Ackerbau zuschauen können. Übernachtung im 3* Hotel.
(Fahrtzeit: ca. 6-7 h)
7. Tag: Shigatse, Tashilhunpo-Kloster & traumhaftes Himalaya-Panorama
Das Highlight der höchstgelegenen Stadt Chinas ist zweifelsohne das Tashilhunpo-Kloster. Der traditionelle Sitz des Panchen Lamas beherbergt zahlreiche Hallen gefüllt mit Statuen, Wandmalereien und anderen Meisterstücken buddhistischer Kunst, die nur darauf warten von uns erkundet zu werden. Nun machen wir uns auf den Weg ins Everestgebiet. Zunächst passieren wir den 5.248 m hohen Gyatso La und wenig später verlassen wir den Friendship Highway und schrauben uns hinauf zum Pang La. Von dort bieten sich fantastische Blicke auf das vor uns liegende Himalaya-Massiv. Wohl einmalig ist der Panoramablick auf 6 der 14 Achttausender Berge unserer Erde. Kanchenjunga (8.586 m), Makalu (8.463 m), Lhotse (8.516 m), Everest (8.848 m), Cho Oyu (8.201m) und Shishapangma (8.013 m) reihen sich von Ost nach West aneinander. Warm eingepackt und die Kamera in der Hand können Sie sich von Ihrem Reiseleiter die besten Plätze zeigen lassen, um dieses imposante Panorama fotografisch festzuhalten.
Spektakulär geht es weiter auf unserer Fahrt hinunter nach Tashi Dzom/Peruche (4.080 m). Übernachtung in Tashi Dzom in einem einfachen Gasthaus mit Waschgelegenheit im Innenhof.
(Fahrtzeit: ca. 5 h, Gehzeit: ca. 1 h, ↑ 150 Hm ↓ 150 Hm)

8. Tag: „Everest North Face“, Rongbuk-Kloster
Nach einem tibetischen Frühstück in unserer gemütlichen Gaststube beladen wir unser Fahrzeug und brechen auf zur Nordflanke des Everest, des höchsten Berges unseres Planeten. Vom Rongbuk-Kloster ist dieser bereits sichtbar (Klosterbesuch optional). Die Nacht verbringen wir in einem stationären Gemeinschaftszelt mit Betten, in einem großen Camp in der Nähe des Klosters (5.000 m). Am warmen Ofen können wir abends unsere Reiseabenteuer austauschen.
Es besteht die Möglichkeit bei Höhenunverträglichkeit für geringe Mehrkosten auch wieder in Tashi Dzom zu übernachten.
(Fahrtzeit: ca. 1 h)

9. Tag: Die Mutter des Universums
Pünktlich zum Sonnenaufgang verlassen wir unser Zelt, blicken auf die Nordflanke des Qomolongma (8.848m), wie ihn die Einheimischen nennen, und haben ausgiebig Zeit ihn in allen Lichtverhältnissen zu bestaunen. Nachdem wir sicherlich ein geeignetes Wetterfenster für die Sicht auf den höchsten Berg der Erde abgepasst haben, verabschieden wir uns von der berühmten North Face und fahren weiter. In Tingri treffen wir wieder, wenn auch nur kurz, auf den Friendship Highway. Die Fahrt bis dahin führt entlang einer wunderschönen Nebenroute, auf der sich noch einmal fantastische Fernblicke auf Everest, Cho Oyu und weitere Schneeberge bieten.
Nach ungefähr 90 weiteren Kilometern westwärts verlassen wir den Friendship Highway und befahren einsame Pfade einer einzigartigen Hochgebirgslandschaft. Im Süden ragen die weißen Riesen des nepalesischen Langtang Himal auf. Schon bald zeigt sich auch die Shishapangma, mit ihren 8.013 Metern der einzige ausschließlich in Tibet befindliche 8.000er. Unser heutiges Tagesziel ist der Peiku Tso, ein See mit vorzüglichem Panorama auf die umliegenden Berge. Wir bauen unsere Zelte auf und richten uns gemütlich ein. Mit Sicherheit haben wir noch freie Zeit, um die Umgebung zu erkunden. Zelt-Übernachtung.
(Fahrzeit: ca. 5 Std.)
10. Tag: Weiterfahrt über das tibetische Hochland, Sanddünen von Paryang
Unser Weg führt uns weiter über das tibetische Hochland, welches eine erstaunlich vielfältige Tierwelt zu bieten hat. Vielleicht erspähen Sie neben Yaks und Schafen auch Antilopen, Füchse oder Schwarzhalskraniche. Bereichert mit diesen Eindrücken verabschieden wir uns von dieser Naturkulisse und setzen unsere Reise nach Westtibet fort. Eine ganze Weile begleitet uns linker Hand noch der Yarlung-Fluss (Brahmaputra), dessen Quelle nur unweit von unserer Route zu finden ist. Bei Paryang suchen wir uns einen geeigneten Ort für unser Nachtlager. Grasende Yaks, saftig grüne Wiesen, breite Sanddünen und Schneegipfel des nepalesischen Himalaya im Hintergrund bilden eine unglaublich schöne Kulisse. Übernachtung im Zelt.
(Fahrtzeit: ca. 7 h)
11. Tag: Ankunft am Manasarovar-See, heilige Gurla Mandata (7.694 m)
Wir befinden uns in einer der schönsten Landschaftsregionen Tibets, haben heute zum ersten Mal Blickkontakt zum heiligen Kailash und erreichen den Manasarovar-See am Fuße der Gurla Mandata (7.694 m). Der Manasarovar hat die Form einer Sonne und gehört gemeinsam mit dem benachbarten halbmondförmigen Raksastal zu dem großen Naturmandala, in dessen Zentrum sich der Kailash befindet. Übrigens ist der Manasarovar der höchst gelegene Süßwassersee der Welt (4.560 m).
Während unser Koch die ersten Vorbereitungen für das Abendbrot trifft können wir noch den einen oder anderen interessanten Ort am See besuchen. Einst gab es rund um den Manasarovar 8 buddhistische Klöster, von denen 6 wieder aufgebaut wurden. Lohnenswerte Blicke hinüber zum Kang Rinpoche, wie die Tibeter den Kailash bezeichnen, bietet der Aufstieg zur Chiu Gompa, nur unweit von unserem Camp entfernt. Lassen Sie sich treiben, aber verpassen Sie auf keinen Fall das leckere Abendessen. Für müde und verspannte Muskeln bietet sich unterhalb der Chiu Gompa die Möglichkeit, das Wasser der hiesigen heißen Quellen für ein wohltuendes Bad zu nutzen (optional). Übernachtung: sehr einfache Zimmer und einfache, externe sanitäre Einrichtungen.
(Fahrtzeit: ca. 6 h)
12. Tag: Tirthapuri, Sutlej-Fluss und Ankunft im mystischen Garuda-Tal
Unser Weg führt uns weiter westwärts, zunächst auf der Hauptroute, die wir aber schon bald verlassen und uns zum Sutlej begeben, dem westlichen Fluss des großen Naturmandalas. Wir erreichen Thirtapuri (4.330 m), dem Eingang in das sagenumwobene Garuda-Tal. Für tibetische Pilger ist dieser Ort nicht weniger bedeutend als der Kailash selbst, befindet sich doch hier ein weiterer Meditationsort des indischen Guru Rinpoche und seiner Gefährtin Yeshe Tsogyel. Wir erkunden zu Fuß die heiligen Stätten und begeben uns anschließend tiefer hinein ins Garudatal.
Nur unweit entfernt von Tirthapuri befindet sich das alte Bön-Kloster Gurugyam. Wunderschön gelegen und in den 80er Jahren wieder aufgebaut statten wir diesem einen Besuch ab, wobei wir uns diesmal Respekt zollend gegen den Uhrzeiger bewegen. Wir fahren noch ein Stück weiter entlang des Sutlej und erreichen schließlich Kyhunglung. Zwei Zeltnächte verbringen wir an diesem abgelegenen und unglaublich spannenden Ort.
(Fahrtzeit: ca. 3-4 h, Gehzeit: ca. 1,5 h, ↑ 50 Hm ↓ 50 Hm)
13. Tag: Sagenumwobenes Königreich Shangshung
Ruinen von riesigen Chörten markieren den Eingang zu unserem heutigen Schauplatz. Die buddhistischen Höhlen in dem beeindruckenden Canyon machen diesen Ort zu einem der interessantesten in Westtibet. Laut Aussagen bekannter Forscher soll Kyhunglung die Hauptstadt des einstigen über 2.000 Jahre alten Shangshung-Königreiches gewesen sein. Es breitete sich aus von Nordchina bis Pakistan, vom heutigen Ladakh bis nach Lhasa.
In Khyunglung gibt es auch ein neueres Dorf, wobei die Entwicklung wie wir sie aus Zentraltibet kennen hier noch nicht Einkehr gefunden hat. Wir erleben hier eine noch sehr ursprüngliche Lebensweise in großer Abhängigkeit von der Feldarbeit und Viehzucht. Die Bewohner folgen noch dem uralten shamanistischen Bön-Glauben, der selben Religion wie ihre Vorfahren des Shangshung-Königreiches. Der ganze Tag steht uns zur Erkundung der Ruinen zur Verfügung. Genießen Sie Freizeit für eigene Erkundungen oder zum Vervollständigen Ihres Reisetagebuches. Unser Camp bietet dafür eine optimale Umgebung.
(Gehzeit: ca. 3 h, ↑ 150 Hm ↓ 150 Hm)

14. Tag: Atemberaubende Landschaften des Sutlej-Canyons und des indischen Himalaya, Fahrt nach Tsaparang
Eine spektakuläre Fahrt liegt vor uns. Wieder zurück auf der Hauptroute begeben wir uns zu den wohl schönsten Aussichtspunkten des gesamten Sutlej-Canyons. Über Millionen von Jahren wurden hier durch die Kraft des Windes und Wassers surreale Landschaften geschliffen. Am Horizont ragen die Bergmassive des indischen Himalayas empor. Die heilige Nanda Devi (7.816 m) sowie der markante Gipfel des Kamet sind bei klarem Wetter gut sichtbar. Am späten Nachmittag erreichen wir Tsaparang im einstigen Guge-Königreich. Rest des Tages Freizeit. Zwei Übernachtungen im Gasthaus (Mehrbettzimmer und Duschmöglichkeit) bei einer befreundeten tibetischen Familie.
(Fahrtzeit: ca. 6-7 h)

15. Tag: Naturwunder & Ruinen im Königreich Guge
Eingebettet in einer einzigartigen Schluchtenlandschaft begeben wir uns heute zu den über 900 Jahre alten Ruinen des versunkenen Königreiches Guge. In der einstigen Hauptstadt gehen wir auf Spurensuche nach Überbleibseln der alten Hochkultur. Verschiedene Tempel, Überreste von Festungsmauern sowie des einstigen Sommerpalastes sind ebenso imposant wie vereinzelte zum Teil noch gut erhaltene Wandmalereien. Letztere zählen zu den filigransten und schönsten Exemplaren buddhistischer Ikonenmalerei. Von dieser beeindruckenden Festung führt uns eine kleine leichte Wanderung durch eine Schlucht zurück zu unserem Gasthaus.
(Gehzeit: ca. 4 h, ↑ 300 Hm ↓ 300 Hm)
16. Tag: Vom Königreich Guge nach Darchen (4.620 m)
Wir brechen auf und fahren nun wieder ostwärts, nach Darchen, dem Ausgangsort für unsere Kailash-Kora. Am Abend besprechen wir gemeinsam das Trekking der folgenden drei Tage. Übernachtung in einem einfachen Gasthaus (Duschmöglichkeit extern und optional).
(Fahrtzeit: ca. 6-7 h)
17. Tag: Kailash-Kora: Trekking zum Diraphuk-Kloster
Wir stehen zeitig auf und reihen uns ein in den Pilgerstrom von Gläubigen verschiedener Religionen. Hindus, Buddhisten, Jain und Bön verehren den Kailash, wobei nur letztere dies entgegen des Uhrzeigersinns vollführen. Der heutige Abschnitt beginnt am Mani Lakhang in Darchen und führt uns westwärts durch das Tal des Götterflusses, zunächst durch liebliche Landschaft. Vorbei an zahlreichen Chörten und Mani-Steinen laufen wir über eine weite Grasfläche zum Tarpoche. Es ist der berühmte Fahnenmast, der einmal im Jahr zum Saga Dawa-Fest neu errichtet wird. Dabei gedenkt man der Geburt, Erleuchtung und dem Eingehen ins Nirvana von Buddha Sakyamuni.
Wir umkreisen diesen heiligen Ort, den Kailash wunderschön im Blickfeld, und setzen unseren Weg fort. Dieser führt uns in eine Respekt einflößende Schlucht mit steil aufragenden Wänden und vereinzelten Wasserfällen. Es ist das Reich des Amithaba-Buddhas, der, so glauben die Tibeter, über das „westliche Paradies“ herrscht. Etwas später erreichen wir das rekonstruierte Chuku-Kloster, das auf einem steilen Berghang emporragt und ein lohnenswerter Abstecher ist, nicht nur für die gläubigen Pilger. Zuvor noch verdeckt, können wir von hier oben wieder Blickkontakt zum kostbaren Schneejuwel aufnehmen.
Das heutige Ziel ist unser Lager nahe dem Diraphuk-Kloster. Wir erreichen es nach 7-8 Stunden und genießen von dort einen unglaublich faszinierenden Blick auf die majestätische Nordwand des Kailash. Wie durch ein Wunder zeigt sich der nördliche Aspekt des Mandala und verschlägt einem den Atem. Übernachtung in einem sehr einfachen Gasthaus auf knapp über 5.000 m Höhe (Mehrbettzimmer, keine Duschmöglichkeit, Toiletten extern).
(Gehzeit: ca. 7-9 h, ↑ 450 Hm ↓ 100 Hm, 20 km)
18. Tag: Kailash-Kora: Trekking zum Zutrulphuk-Kloster via Dölma La-Pass (5.636 m)
Prächtig angestrahlt wird die Nordwand bei Sonnenaufgang – ein Anblick, welcher gewiss für die Qualen des zeitigen Aufstehens aus dem molligwarmen Schlafsack entschädigt. Gestärkt vom Frühstück schwingen wir unser Tagesgepäck auf den Rücken und brechen auf zur bedeutendsten und auch längsten Etappe der Kailash-Umrundung.
Den Berg stets zu unserer Rechten beginnen wir den Aufstieg zum Pass. Auf halbem Weg passieren wir Shiva Tsal (Leichenacker). Die Gläubigen werfen sich hier zu Boden, um sich ihren Sünden bewusst zu werden und symbolisch zu sterben. Die Luft wird dünner und der harte steile letzte Aufstieg liegt vor uns. Für die Gläubigen ist dies das Bardo (tibet.) – der Zustand zwischen Tod und Wiedergeburt.
Letztere erfahren Sie beim Überschreiten des Passes auf 5.636 m Höhe. Die Göttin Dölma hilft ihnen dabei und – befreit von allen vorherigen Sünden – beginnt nun ein neues Leben. Yakhörner, Steintürme und Gebetsfahnen zieren den heiligen Ort. Die Pilger opfern der Göttin Dölma, u.a. schmieren sie Butter auf den mächtigen Fels, in dem ihre Retterin verborgen sein soll. Kurz hinter dem Pass, im smaragdgrünen Gaurikund (See des Mitleids), nehmen indische Pilger ein reinigendes Bad.
Über einen mäßig steilen, aber guten Pfad steigen wir hinab in eine Landschaft paradiesischer Schönheit. Mit der Kraft des Aufstieges und der Passüberquerung durchwandern wir das Tal, welches die Tibeter mit dem großen Yogi Milarepa verbinden. Nur ihm gelang es bisher den Kailash zu besteigen, als er von einem mächtigen Bön-Magier zum Wettstreit herausgefordert wurde. Ihr Reiseleiter erzählt Ihnen am Abend gern auch die ausführliche Geschichte.
Doch zunächst gilt es noch bis zum Zutrulphuk-Kloster zu wandern, in dessen Gemächern sich eine Meditationshöhle des besagten Milarepa befindet. Übrigens kennt ihn in Tibet jedes Kind – hat er doch durch zahlreiche Lieder und Gedichte auf anschauliche Weise die buddhistische Kultur und Philosophie weitergetragen. Übernachtung in einem einfachen Gästehaus auf 4.790 m (Mehrbettzimmer, keine Duschmöglichkeit, Toiletten extern).
(Gehzeit: ca. 9-10 h, ↑ 720 Hm ↓ 880 Hm, 22 km)

19. Tag: Kailash-Kora: letzte Trekkingetappe
Heute gilt es die Umrundung des Kailash zu vollenden. Eine gemütliche Wanderung liegt vor uns, leicht abfallend mit kleinen Flussquerungen in einem märchenhaften Canyon. Wir kehren zurück in die Barkha-Ebene, können schon bald die Gurla Mandata sowie als dunkelblaue Streifen die beiden Seen Raksastal und Manasarovar erspähen und erreichen Darchen, den Ausgangspunkt unserer Kora. Eine Reise um die Achse des Kosmos ist vollendet. Geistig gestärkt und physisch beansprucht können wir uns in Darchen noch einmal frisch machen. Wieder auf vier Rädern verlassen wir die Kailash-Region und bewegen uns von nun an wieder ostwärts. Dank der gut ausgebauten Straßen kommen wir gut voran und beziehen Zimmer im Hotel in Saga. Übernachtung im 3*-Hotel.
(Gehzeit: ca. 3-4 h, ↓ 200 Hm, 11 km; Fahrtzeit: ca. 7-8 h)
20. Tag: Tibetisches Hochland, Sakya-Kloster: Spaziergang im Nordteil
Wir lassen Saga hinter uns und fahren heute auf für uns neuen asphaltierten Wegen bis Sakya. Auf der Herfahrt nutzten wir die südliche Route, vom Everest-Gebiet und Peikutso kommend. Bei zahlreichen Stopps in toller Landschaft können wir unsere Beine vertreten und uns so langsam vom tibetischen Hochland verabschieden. Nach der kleinen Stadt Lhatse verlassen wir den Friendship Highway für einen in vielerlei Hinsicht lohnenswerten Abstecher nach Sakya. Optional lädt Sie unser Guide nach Ankunft zu einem lohnenswerten Spaziergang im Nordteil des Sakya-Klosters ein. Übernachtung im 3* Hotel.
(Fahrtzeit: ca. 7-8 h, Gehzeit: ca. 1 h, ↑ 50 Hm ↓ 50 Hm)
21. Tag: „Kulturelle Schatzkammer“ im Sakya-Kloster, Shigatse
Wir tauchen weiter ein in die Welt der „Blumensekte“, einer weiteren Hauptströmung des tibetischen Buddhismus. Das hiesige Stamm- und Hauptkloster beherbergt eine große Anzahl von Kulturgütern, u.a. eine Bibliothek mit über 84.000 Schriftstücken, weshalb man es auch gern als „Zweites Dunhuang“ bezeichnet. Das ursprünglich als Festung gegen die Mongolen erbaute Kloster blickt auf eine über sechshundertjährige Geschichte zurück.
Nach gemeinsamer Besichtigung gibt es Freizeit für eigene Erkundungen. Laufen Sie z.B. entlang der Klostermauern oder erstehen Sie noch das eine oder andere Souvenir in den kleinen Pilgershops von Sakya. Im Anschluss kehren wir zurück nach Shigatse und dinieren am Abend gemütlich bei unserem Abschiedsessen. Übernachtung im 3* Hotel.
(Fahrtzeit: ca. 4 h)

22. Tag: Auf in den Transhimalaya, heiliger Qungmoganze (7.048 m)
Nach einem kurzen Abschnitt auf der nördlichen Route des Friendship Highways entlang des Yarlung Tsangpos (Brahmaputra) biegen wir ab in ein Seitental und verlassen die Hauptroute. Wir begeben uns ins tibetische Hinterland und in eine von Touristen weniger besuchte Region. Unsere Fahrt führt durch zahlreiche kleine Dörfer, teils entlang kleiner Flüsse inmitten wirklich idyllischer Landschaft. Wie bei all unseren Überlandfahrten können wir nach Belieben Stopps einlegen.
Nach Überquerung des Dongula La (4.834 m) erreichen wir schon bald einen ganz besonderen Ort und absoluten Geheimtipp für Tibetreisende, die sich für die Landschaft und Bergwelt des Himalayas interessieren. Wir befinden uns am Fuße des für die Tibeter heiligen Qungmoganze (7.048 m). Weiterfahrt über den Shogu La-Pass (5.259 m) bis kurz vor Yangpachen.Übernachtung in einem Gasthaus.
(Fahrtzeit: ca. 6-7 h)
23. Tag: Rückfahrt nach Lhasa & Abschied von Tibet
Nach dem Frühstück kehren wir zurück nach Lhasa, beziehen für eine Nacht unser Hotel inmitten der Altstadt. So haben Sie nochmals die Gelegenheit auf dem Bakhor gemeinsam mit zahlreichen Gläubigen den Jokhang zu umrunden oder einfach an Ihrem Lieblingsort das rege Treiben zu beobachten. Auch für den Erwerb des einen oder anderen Andenkens gibt es noch einmal die Gelegenheit. Sie können sich gebührend von Tibet verabschieden. Übernachtung in einem 3*-Hotel.
(Fahrtzeit: ca. 3 h)
24. Tag: Zum Flughafen Lhasa und Rückflug
Nach einer letzten geruhsamen Nacht im Herzen Tibets treten wir nun langsam den Weg zurück in die Heimat an. Bei unserer Fahrt zum Gongkar Airport überqueren wir noch einmal das breite Flussbett des Yarlung Tsangpos (Brahmaputra) und können schon wenig später vom Flieger aus unvergessliche Ausblicke auf den Himalaya genießen! Rückflug über Peking oder Chengdu.
(Fahrtzeit: ca. 1 h)
25. Tag: Wieder daheim
Morgens Ankunft in der Heimat.
Enthaltene Leistungen
- Internationale Flüge Frankfurt – Chengdu – Lhasa, Lhasa -Frankfurt (via Peking und/oder Chengdu) mit Air China oder einer anderen Fluggesellschaft
- Durchgängig deutschsprachige Reiseleitung
- Alle Transfers, Busfahrten
- 9 Übernachtungen in landestypischen Mittelklassehotels, 8 Übernachtungen in einfachen Gästehäusern (Mehrbettzimmer), 4 Übernachtungen im gestellten 2-Personen-Zelt, 1 Übernachtung im komfortablen Gemeinschaftszelt
- Mahlzeiten: 22x Frühstück, 16x Mittagessen, 14x Abendessen
- Abschiedsessen in Shigatse
- Eintrittsgelder, alle Transfers, Busfahrten sowie geführte Touren laut Reiseverlauf
- Kleiner Sprachkurs Tibetisch für Interessierte
- Camping-Ausrüstung: Zelt, 5 mm-Schaumstoffmatte, Kochequipment, Teller, Tassen, Besteck u.a.
- Tibetische Begleitmannschaft: Fahrer, Koch und Yakmänner beim Trekking
- Einreiseerlaubis für Autonomes Gebiet Tibet
Nicht enthaltene Leistungen
- Visum für China (ca. 190 EUR mit Gebühren), wir helfen bei der Besorgung!
- Nicht genannte Mahlzeiten, zusätzliche Getränke
- Trinkgelder (ca. 90 EUR für tibet. Team); Persönliches
- Eigener Schlafsack (Miete in Lhasa möglich), Isomatte
- Fotogebühren in Klöstern
- Evtl. erhöhte Flugkosten nach dem 01.06.24
Zusätzliche Leistungen…
- Einzelzimmer- und Einzelzelt-Zuschlag (nicht in Gasthäusern): 360 EUR
- Nur Einzelzelt-Zuschlag: 75 EUR
- Rail & Fly – innerdeutsche Bahnanreise zum Flughafen Frankfurt: 86 EUR
Hinweise
- * Termine mit englischsprachigem, tibetischen Guide ab/an Lhasa!
- Bei Nichterreichen der Mindest-Teilnehmerzahl bis 30 Tage vor Tourbeginn ist eine Absage der Reise seitens des Veranstalters möglich.
- Kein Anspruch auf Rückerstattung im Falle eines verkürzten Tourenablaufes, der sich aufgrund von Erdrutschen, politischen Unruhen, Streiks usw. ergeben kann.
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen für Pauschalreisen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Allgemeinen Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern zum Beispiel verbundene Reiseleistungen gemäß § 651w BGB) gebucht hat. Hierüber wird der Reisende ggf. entsprechend anders informiert.
- Abschluss des Pauschalreisevertrages
- 1.1. Für alle Buchungswege, ob über einen Reisebürovermittler, oder direkt beim Reiseveranstalter, online etc. gilt:
- Grundlage für Angebote des Reiseveranstalters sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei Buchung vorliegen.
- Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bzgl. des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Anzahlung auf den Reisepreis erklärt.
- Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gemäß Artikel 250 § 3 Nr. 1, Nr. 3 bis 5 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen Reisendem und Reiseveranstalter ausdrücklich vereinbart ist.
- Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- 1.2. Ergänzend für die Buchung, welche schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgt, gilt:
- Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
- Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln; somit wird dem Reisenden ermöglicht, die Reisebestätigung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, etwa auf Papier oder per Email. Der Reisende hat Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, wenn der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider vertragsschließenden Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
- 1.3. Der Reiseveranstalter weist daraufhin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, Emails, per Mobilfunk versendete Kurznachrichten SMS sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden als Verbraucher geführt worden; im zuletzt genannten Fall besteht keine Widerrufsrecht (§§ 312g Abs. 2 Satz 1, Nr. 9, Satz 2 iVm § 320 BGB).
- Zahlung
- 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird in der Regel 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise wie gebucht durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziffer 6.1. genannten Grund abgesagt werden kann.
- 2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung auf den Reisepreis nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1. bis 5.6. zu belasten.
- Leistungsänderungen vor Reisebeginn
- 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
- 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger wie etwa durch Email, SMS oder Fax klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
- 3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
- Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen (sofern ihm eine solche angeboten wurde) oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziff. 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
- 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
- Preisänderungen nach Vertragsschluss
- 4.1. Der Reiseveranstalter kann Preiserhöhungen bis zu 8 % des Reisepreises vornehmen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
- Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf Grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
- Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
- Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
- Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und der Reisepreis anteilig erhöht. Unterrichtet der Reiseveranstalter den Reisenden durch Email, Fax, SMS, in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
- 4.2. Übersteigt die nach Ziff. 4.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder vom Reisevertrag zurücktritt entsprechend den Regelungen in § 651g BGB.
- 4.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
- Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten / Ersatzreisender / Änderungswünsche des Reisenden
- 5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
- 5.2. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
- 5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzgl. des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzgl. dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen.
- 5.4. Dem Reisenden bleibt in jedem Falle der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
- 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor eine individuell berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
- 5.6. Ist der Reiseveranstalter in Folge eines Rücktritts zur Rückerstattung auf den Reisepreis verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
- 5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Vertragsbestimmungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Falle rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
- 5.8. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Falle ist die Umbuchung kostenlos. Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, in der Regel 25,00 € pro Reisendem. Solche Umbuchungen sind nur bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Umbuchungswünsche des Reisenden ab dem 59. Tag vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffern 5.1. bis 5.6. zu den dortigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
- Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- 6.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisvertrag zurücktreten, wenn er
- in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
- in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
- Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
- 6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
- Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
- Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
- Mitwirkungspflichten der Reisenden
- 8.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
- Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter in Folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
- Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktadresse des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
- Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
- Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
- 8.2. Fristsetzung vor Kündigung
- Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe erforderlich ist.
- 8.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; Anmeldefristen
- Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckbeschädigung und- verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den flugverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen auf Grund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Gepäck-Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung des Gepäcks zu erstatten.
- Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung / Verspätung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft („P.I.R.“) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
- 8.4. Reiseunterlagen
- Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
- Beschränkung der Haftung
- 9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
- 9.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
- 9.3. Ansprüche nach dem § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
- 9.4. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Allgemeinen Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die Europäische Online-Streitbeilegung-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
- Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
- Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
- 11.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von ggf. notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
- 11.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
- 11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
- Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Reisebedingungen für Pauschalreisen.
- Reiseveranstalter:
- MOSKITO Adventures
- Inhaber Christian Hertel
- Albrechtshainer Str. 1b, D-04824 Beucha (bei Leipzig)
- Tel.: +49 (0) 163 85 25 031
- Email: c.hertel@moskito-adventures.de
- Website: https://www.moskito-adventures.de
- UST-ID: DE815575170
- Insolvenzversicherung, Sicherungsschein gem. § 651r BGB:
- Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland, Abt. Kaution und Kredit
- Platz der Einheit 2, D-60327 Frankfurt/Main
- Vertrags-Nr.: 2.008.269
- Stand: 1. Januar 2024
- Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
- Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich: Reisepass Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein. Vorläufiger Reisepass Das Reisedokument muss 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein. Für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder Passersatz wird in jedem Fall ein Visum benötigt. Kinderreisepass Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein. Die Einreise mit dem Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild möglich. Zusatzinformationen zur Gültigkeit: Bei der visumfreien Einreise muss das Reisedokument mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein. Für Reisen mit Visum muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
- Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und/oder Aktivitäten ist diese Reise, wie die meisten in unserem Gesamtangebot, grundsätzlich nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Im Einzelfall sind wir jederzeit bemüht, eine Lösung zu finden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
- Eine Anzahlung von 20% muss direkt nach der Buchung und Erhalt der Rechnung nebst Sicherungsschein bezahlt werden. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Bis zu der in der AGB genannten Frist vor Reisebeginn kann der Veranstalter bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von der Reise zurücktreten.
- Informationen zur Verarbeitung von Kundendaten finden Sie unter https://www.intakt-reisen.de/datenschutz/.
- Durch Ihre Reise erzeugte CO2-Emissionen können Sie durch eine freiwillige Spende an Atmosfair ausgleichen (siehe Buchungsformular). Die Spenden werden in Projekte zur Einsparung von Treibhausgasen investiert. Um die CO2-Emissionen des Fluges an anderer Stelle einzusparen sind z.B. für Flüge nach Tansania ca. 103 EUR und nach Nepal ca. 117 EUR notwendig. Sie erhalten für Ihre Spende eine vom Finanzamt anerkannte Bescheinigung.
- Mit Buchung der Reise kann, je nach Zeitpunkt der Buchung, eine Anzahlung notwendig sein. Die Bedingungen hierzu finden Sie in den Veranstalter-AGB.
- Zu erforderlichen Impfungen fragen Sie bitte Ihren Arzt oder eines der Tropeninstitute.
Anforderungen
- Eine Gelbfieber-Impfung ist vorgeschrieben!
- Die Tour beginnt mit leichten Aktivitäten in und um Lhasa zum eingewöhnen an das Klima auf dem tibetischen Hochplateau. Leichte Wanderungen nach Verlassen von Lhasa fügen sich an, bei denen wir uns allmählich in der Höhe steigern. Gut eingelaufenes und festes Trekkingschuhwerk ist empfehlenswert. Hier und da sind die Wege steinig, u.a. auch bei unserer dreitägigen Umrundung des Kailash. Hier gilt es den höchsten Punkt der Tour zu überschreiten, den 5.600 m hohen Drölma La.
- Während der Tage außerhalb von Lhasa übernachten wir in Hotels, Gasthäusern sowie im Zelt an malerischen Orten. Insbesondere in Westtibet sind Unterkünfte und sanitäre Einrichtungen sehr einfach. Auf unseren Überlandfahrten legen wir teils größere Tagesetappen zurück, können jedoch durch beliebige Stopps unsere Sitzmuskulatur entspannen. Trekking- und Höhenerfahrung ist von Vorteil und empfehlenswert, aber keine Bedingung. Im Juli und August ist Monsunzeit, wobei insbesondere in Westtibet die Auswirkungen weniger zu spüren sind. Dennoch ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich in dieser Zeit wetterbedingte Änderungen vor Ort ergeben.