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Reiseempfehlungen

Wer in Tunesien Urlaub macht, sollte sich seine historisch wichtigsten Städte Tunis (inklusive dem antiken Karthago) Monastir und Sousse nicht entgehen lassen. Unsere Reiseempfehlungen liegen – passend zu unserem Gesamtprogramm – jedoch teilweise fernab der klassischen Hotelburgen und Badestrände. Denn die wahre Seele des Landes findet der Reisende nur dort.

Denn wirklich spannend ist ein Kameltrekkings in Tunesien quer durch die Sahara. Mit Beduinen unterwegs lassen Sie sich im Rhythmus der Kamele wiegen, Sie entspannen und genießen die Ruhe und lassen den Blick über die hohen Dünen gleiten – ein Panorama, das insbesondere nachts unter dem Sternenhimmel einen ganz besonderen Reiz entfacht.

Schönster Startpunkt ist das „Tor zur Wüste“, die Palmenoase Douz. Auf der Route zur Oase Ksar Ghilane erreichen Sie den Tembain, einen markanten Tafelberg, dem quasi die Wüste zu Füßen liegt. Unterwegs können die berühmten Höhlenwohnungen von Matmata besucht werden, wobei Matmata durch etwas ganz anderes noch viel bekannter wurde, denn hier wurden zahlreiche Szenen des Films „Krieg der Sterne“ gedreht.

Touristische Höhepunkte

  • Die Hauptstadt Tunis, mit der berühmten Ez-Zitouna-Moschee, dem Belvedere-Park und mit dem Nationalmuseum von Bardo, dem größten archäologischen Museum Tunesiens.
  • Gleich nahe Tunis: das frühere Karthago, antike Hauptstadt der gleichnamigen See- und Handelsmacht, heute eine archäologische Ausgrabungsstätte und als UNESCO-Weltkulturerbe auch eine touristische Attraktion.
  • Das Carthage National Museum in Karthago.
  • Djerba, die flache und mit 514 Quadratkilometern größte Insel Nordafrikas an der Ostküste Tunesiens im Golf von Gabès; ihr Hauptort Houmt Souk und der Römerdamm, der Djerba mit dem Festland verbindet.
  • Die beiden Küstenstädte Monastir mit seinen traumhaften Parkanlagen und Sousse mit der prachtvollen alten Medina.

Zahlen, Daten, Fakten

Karte von  Tunesien
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Geographische Lage von  Tunesien
Geographische Lage
Offizieller Name
Tunesische Republik
Hauptstadt
Tunis
Fläche
163.610 qkm (ca. 4,5x so groß wie Deutschland)
Sprachen
Arabisch (Amtssprache); Verkehrssprache Französisch
Währung
Tunesischer Dinar
Einwohnerzahl
10.732.000 (Schätzung Juli 2012)
Religion
Islam (Staatsreligion); kleine jüdische und christliche Gemeinden
Nationalfeiertag
Tag der Unabhängigkeit (20. März)
Regierungsform
Präsidialrepublik mit Einkammerparlament

Klima / Reisezeit / Einreise

Mediterran im Norden, Wüstenklima im Süden. Im Winter ca. 8, im Sommer bis zu 12 Sonnenstunden pro Tag. In den bergigen Regionen im Winter öfters Regen, manchmal sogar Schneefall. Für Reisen mit Aktivcharakter (z. B. Kameltrekking in der Wüste) sind die besonders heißen Monate Juli und August nicht zu empfehlen. Hier sind Termine von Oktober bis in den April hinein zu bevorzugen.

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise nur mit einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie der Hotelgutschein für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Visum.
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Vor Abflug nach Tunesien muss online eine elektronische Einreiseanzeige erfolgen, zu deren Kontrolle die Fluggesellschaften verpflichtet sind.

Reisende müssen derzeit keinen Testnachweis bzgl. COVID-19 vorlegen, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus. Personen, die COVID-19-Symptome zeigen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Informationen zu Einreisebestimmungen für Minderjährige erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Bitte informieren Sie sich dort auch über eventuelle Änderungen der Einreisebestimmungen.

Stand: Februar 2023