1.1. Bei dem gebuchten Törnvertrag handelt es sich um ein sportliches Unternehmen unter Kostenbeteiligung. Es wird weder ein Beförderungsvertrag noch ein Reisevertrag geschlossen. Sie sind Crewmitglied und kein Passagier. Daher wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Alle Crewmitglieder sollen nach Können und Vermögen bei der Bordroutine sowie anderen gemeinschaftlichen Aufgaben mithelfen.
1.2. Sie erkennen an, dass Henk Boersma für das Schiff und für das Leben der ihm anvertrauten Crew verantwortlich ist. Seinen Anordnungen ist im Zweifel Folge zu leisten.
1.3. Henk Boersma legt nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse sowie der weiteren über die Festlegung der Fahrtroute maßgeblichen Umstände die Törnroute fest. Demgemäß sind Änderungen den Prospektangaben vorbehalten.
1.4. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser ohne Schwimmweste schwimmen können.
1.5. Sie sind verpflichtet, bei eventuellen Störungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
2.1. Die Buchung wird für den Mitsegler mit seiner Anmeldung verbindlich. Für Henk Boersma wird die Anmeldung verbindlich, wenn sie von ihm, oder durch die Agentur, welche ihn vertritt, schriftlich bestätigt wird und die 1. Anzahlung des Mitseglers eingegangen ist.
2.2. Im Charterpreis enthalten sind: Benutzung der Yacht, Vollverpflegung und Getränke, Bettwäsche (außer Schlafsack), Handtücher, Benutzung aller an Bord befindlicher
Wassersportgeräte.
2.3. Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie die Rechnung. Bitte überweisen Sie den Anzahlungsbetrag von 25 % innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Weitere 25 % sind bis zum 90. Tag vor Törnbeginn zu leisten. Die Restzahlung (50 %) sind bis zum 60. Tag vor Reiseantritt zu leisten. Sämtliche Zahlungen werden ohne besondere Zahlungsaufforderung fällig. Auf Wunsch kann für diese Überweisung eine Bankbürgschaft ausgestellt werden. Hierdurch wird die Rückzahlungsfähigkeit des im voraus fälligen Törnpreises garantiert, für den Fall, dass es zu einem Rückzahlungsanspruch kommt.
3.1. Vor Reisebeginn kann jederzeit von der Reise zurückgetreten werden; der Rücktritt ist schriftlich vorzunehmen. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
3.2. Die Höhe der Rücktrittspauschale, die wir pro Reiseteilnehmer fordern, richtet sich nach dem Reisepreis.
Sie beläuft sich wie folgt.
Bis 91 Tage vor Törnbeginn: 25 % des Törnpreises
90 bis 61 Tage vor Törnbeginn: 50 % des Törnpreises
ab 60 Tage vor Törnbeginn: 100 % des Törnpreises
Sie haben die Möglichkeit, die Rücktrittsentschädigung bis auf eine Pauschale von 100 EUR Bearbeitungsgebühr zu vermeiden, wenn Sie bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des Törns einen Ersatzmann stellen, der den besonderen Erfordernissen des Törns genügt, der in den zwischen uns geschlossenen Vertrag eintritt und den gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen, insbesondere auch der jeweiligen Zielländer, entspricht.
3.3. Henk Boersma verpflichtet sich, grundsätzlich das Boot S/Y „Sarah W. Vorwerk“ zur Verfügung zu stellen. Er ist aber auch berechtigt gegebenenfalls ein anderes, Wert- oder ausstattungsmäßig ähnliches Schiff zur Verfügung zu stellen und dadurch den Vertrag zu erfüllen.
3.4. Ein Verzug von Henk Boersma liegt erst vor, wenn das Schiff nicht bis zum Ende des 2. Tages nach dem geplanten Beginn des Törns zur Verfügung gestellt wird. Ist die Törndauer auf mehr als 2 Wochen vereinbart, so erhöht sich diese Frist bis zum Ende des 3. Tages nach Beginn des geplanten Törns. In diesem Fall sind alle eingezahlten Beträge zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
3.5. Henk Boersma kann auch in folgenden Fällen vor der kompletten Erbringung der vertragsmässigen Leistung vom Vertrag zurücktreten:
a) wenn Sie – nach Abmahnung – die Durchführung des Törns nachhaltig stören, insbesondere Leben, Gesundheit oder Vermögen der Crew oder des Skippers oder des Schiffes gefährden.
In diesem Falle behält der Skipper den Anspruch aus dem vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Anrechnung derjenigen Vorteile, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Ein Rücktritt ist auch bereits vor Reisebeginn möglich, wenn der Skipper Kenntnis von wichtigen, in der Person des Mitseglers liegenden Gründen kommt, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen und Sie auf diesen Umstand nicht vorher hingewiesen haben. In diesem Fall wird eine Pauschale von 25% des Gesamtpreises einbehalten. Sie haben die Möglichkeit, bis 48 Stunden vor Beginn der Reise eine geeignete Person gemäß 3.2. dieser Bedingungen zu stellen. In diesem Fall wird lediglich eine Pauschale von 100 EUR fällig.
c) Henk Boersma kann weiter zurücktreten bis zum 10. Tag vor Beginn der vertragsmäßigen Leistung, wenn die notwendige Teilnehmerzahl von 4 Mitseglern nicht erreicht wurde und in der Ausschreibung für den entsprechenden Törn auf diese Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. In diesem Fall wird der eingezahlte Preis in voller Höhe zurückerstattet.
3.6. Wird der Törn vorzeitig beendet, ist die anteilige Gebühr zurückzuzahlen. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Sollte ein Aufenthalt der Yacht wegen Beschädigung des Schiffes, einer wesentlichen Bordeinrichtung oder einer Krankheit der festen Crew notwendig sein, sind Sie mit einer Überliegezeit von maximal 72 Stunden einverstanden, ohne Regressansprüche stellen zu können. Sollte sich die Überliegezeit verlängern, so können Regressansprüche höchstens bis zur Höhe der eingezahlten Summe gestellt werden.
Wegen Ausfalls oder Nichtfunktionierens von Instrumenten oder Einrichtungen an Bord können keine Ansprüche gestellt werden, sofern dadurch nicht die Seetüchtigkeit der Yacht gemindert bzw. der Törnablauf stark eingeschränkt wird.
3.7. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Henk Boersma als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
4.1. Die Haftung von Henk Boersma ist ausgeschlossen, es sei denn, ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden. Mitsegler gelten nicht als Erfüllungshilfen.
4.2. Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu seiner Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen. Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach der tatsächlichen Beendigung des Törns schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren in 6 Monaten nach der tatsächlichen Beendigung des Törns.
4.3. Die Yacht ist haftpflicht- und kaskoversichert (mit Selbstbehalt). Soweit von den Mitseglern verursachte Schäden und ihre Folgen nicht von der Versicherung gedeckt sind, haben die Mitsegler die entstehenden Kosten zu tragen. Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäck-, Reiserücktritts- sowie Reisekrankenversicherung.
4.4. Eine eventuelle Veröffentlichung einer festen Crew ist unverbindlich und wird nicht Bestandteil dieses Törnvertrages. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Sie berechtigen nicht zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.
Der Mitsegler ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Skippers bedingt sind.
Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.
Anwendbar ist niederländisches Recht. Gerichtsstand ist NL-Amsterdam.