Allgemeine Reisebedingungen

Intakt-Reisen GmbH & Co KG (www.intakt-reisen.de) ist ausschließlich Vermittler touristischer Leistungen.
Die nachfolgenden Veranstalter-Reisebedingungen entsprechen dem letzten Stand, der uns durch den Veranstalter dieser Reise mitgeteilt wurde und beziehen sich explizit nur auf die Reisen, in welcher die direkte Verlinkung hierauf erfolgt. Für die Rechtsgültigkeit dieser Reisebedingungen kann Intakt-Reisen GmbH & Co. KG nicht verantwortlich gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle vom Veranstalter angebotenen Reisen von diesem, sondern z.T. von Partnerfirmen durchgeführt werden. In diesem Fall ist der Veranstalter lediglich als Vermittler tätig und es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters, die dieser Ihnen gern zur Verfügung stellt. Den jeweiligen Veranstalter können Sie vorab erfragen oder Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen.

1.0 Abschluss des Reisevertrages / Reisevermittlervertrags

1Der Reisevertrag soll schriftlich mit den (offline- oder online-) Formularen abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigt der Veranstalter Ihnen die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu ist der Veranstalter nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.
2 Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufzunehmen.
3 An Ihre Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
4 Telefonisch nehmen wir lediglich unverbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung (die Sie dem Veranstalter bitte unverzüglich unterschrieben zurückleiten) und die Reisebestätigung des Veranstalters geschlossen wird.
5 Weicht dire Reisebestätigung des Veranstalters von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neues Angebot vor, an das der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie es nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich ablehnen.
6 Ausdrücklich im Prospekt oder in den Buchungsunterlagen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder die Hauptpflichten des Veranstalters aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

2.0 Buchungen per Internet

1Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande
2 Die durch den Veranstalter im Rahmen des Internet- Kataloges dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung des Veranstalters an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar
3 Die Internet-Bestellung des Kunden ist das Angebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen
4 Die durch den Veranstalter an den Kunden gerichtete Bestätigung des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar
5 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Diese Bestätigung wird auf elektronischem Weg an die in der Bestellung des Kunden hinterlegte Email-Adresse versandt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die korrekte Angabe seiner Email-Adresse im Online-Formular, für die Prüfung seines elektronischen Posteingangs und die Eignung seiner elektronischen Ausrüstung zum Empfang dieser Bestätigung. Die Bestätigung gilt automatisch bis 1 Werktag nach dem elektronischen Versand als beim Kunden eingetroffen
6 Mit Eintreffen der Bestätigung beim Kunden gilt der Reisevertrag als geschlossen, unabhängig davon, ob der Kunde seine Zahlungen fristgerecht leistet. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen behält sich der Veranstalter vor, eine Stornierung der Buchung zu den unter 8.1 genannten Stornobedingungen vorzunehmen. Die daraus resultierenden Stornokosten sind vom Kunden zu tragen und sofort nach der Stornobenachrichtigung fällig. Es bleibt dem Veranstalter jedoch freigestellt, den Reisevertrag trotz Zahlungsverzug aufrecht zu erhalten
7 Die im online-Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar
8 Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im Online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist der Veranstalter ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.0 Reisegutscheine und geldwerte Gutscheine

1Bei Tourengutscheinen und geldwerten Gutscheinen handelt es sich formell um ein alternierendes Bezahlungsmittel.
2 Tourengutscheine können bei der Buchung einer Tour als Zahlungsmittel entsprechend dem Gutscheinwert – also dem dafür vom Besteller dafür bezahlten Preis abzüglich eventueller Versand- und Verpackungskosten – eingelöst werden. Sollte sich im Zeitraum zwischen Kauf und Einlösung eines Tourengutscheines der Preis des auf dem Gutschein hinterlegten Produktes verändert haben, so wird die Preisdifferenz zwischen dem Veranstalter und dem Gutscheineinlöser abgerechnet. Wenn sich das Produkt verteuert hat, ist die Differenz vom Einlöser nachzubezahlen. Wenn sich das Produkt verbilligt hat, wird die Differenz durch einen neuen Gutschein an den Einlöser erstattet.
3 Geldwerte Gutschein können bei der Buchung einer Tour als Zahlungsmittel entsprechend dem auf dem Gutschein abgebildeten Wert eingelöst werden. Wenn der Gutscheinwert nicht exakt dem Preis der gebuchten Tour entspricht, wird die Preisdifferenz zwischen dem Veranstalter und dem Gutscheineinlöser abgerechnet. Ist das Produkt teurer als der Gutscheinwert, so ist die Differenz vom Einlöser nachzubezahlen. Ist das Produkt billiger, wird die Differenz durch einen neuen Gutschein über den Differenzwert an den Einlöser erstattet.
4 Bestellung: Sie können Gutscheine über die Internetplattformen oder mit den Buchungsformularen des Veranstaltersbestellen. Lösen Sie auf einem dieser beiden Wege eine Bestellung aus, bieten Sie dem Veranstalter damit den Abschluss eines Vertrages an. Nach Abgabe der Bestellung und somit des Angebots erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Mit dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
5 Bezahlung: Generell ist Ihre Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss fällig. Der Veranstalter versendet Gutscheine erst nach Zahlungseingang, es sei denn, Sie hätten ihn zum Lastschrifteinzug ermächtigt. In diesem Fall versendet der Veranstalter den Gutschein spätestens am zweiten Werktag nach Vertragsschluss. Im Falle einer Rücklastschrift fallen Bank und Verwaltungskosten an, die der Veranstalter an Sie weitergibt.
6 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
7 Die Gutscheine sind übertragbar und nicht personengebunden.
8 Tourengutscheine können ihrem Wert entsprechend auch auf jeder anderen Tour des Veranstalter-Sortiments eingelöst werden.
9 Widerrufsrecht: Bei der Bestellung eines Gutscheines haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Veranstalter Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die vom Veranstalter angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages beim Veranstalter eingegangen ist. Dieses Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde im Zuge des Bestellvorgangs darauf ausdrücklich verzichtet und den Veranstalter mit der sofortigen Ausführung des Vertrages beauftragt.
10 Gültigkeit: Die Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie Ihren Gutschein erworben haben. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Gutschein eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.

4.0 Bezahlung

1Mit der Reiseanmeldung/Internetbestellung sind 25% des Reisepreises zu zahlen. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Reisebestätigung den Sicherungsscheines im Sinne des §651 k BGB
2 Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.
3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
4 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschliesst und der Reisepreis 80,–EUR pro Person nicht übersteigt. Der volle Reisepreis kann in diesen Fällen auch ohne Sicherungsschein verlangt werden.

5.0 Leistungen und Preise

1Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. der Internetpräsenz des Veranstalters sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
2 Die in dem Prospekt bzw. der Internetpräsenz enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
3 Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Druckfehler im Katalog oder der Internetpräsenz.

6.0 Preisänderungen

1Der Veranstalter kann nach Vertragsschluss Preiserhöhungen von bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Angaben für Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verabredeten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.
3 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen an einer anderen Reise teilnehmen, sofern der Veranstalter Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis bieten können.
4 Die Rechte nach 6.3 haben Sie unmittelbar nach der Erklärung des Veranstalters der Preisänderung geltend zu machen.

7.0 Leistungsänderungen

1Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2 Eine solche zulässige Änderung wird der Veranstalter Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.
3 Rücktritt oder Umbuchung Ihrerseits entsprechend Ziffern 6.3 und 6.4.

8.0 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

1Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich, per Fax oder per Email zu erklären und wird erst durch die Bestätigung des Veranstalters (schriftlich, per Email oder Fax) wirksam. Der Veranstalter kann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch hat der Veranstalter nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschaliert:

Ab Tag d. Bestätigung bis 30. Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
Ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
Ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
Ab 14. Tag bis 07. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
Ab 06. Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises
Bei Stornierungen am Anreisetag: 100% des Reisepreises

Für den Verleih von Sportgeräten (Kanus und Kajaks) an der Betriebsstätte des Veranstalters in 91807 Solnhofen gelten abweichend von diesen Bedingungen auch Regelungen zur kostenfreien Stornierung bei unzumutbaren Witterungsbedingungen. Diese Regelungen sind in den „Geschäftsbedingungen für den Verleih von Sportgeräten“ des Veranstalters niedergelegt.
2 Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so kann der Veranstalter Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Der Veranstalter berechnet eine pauschale Umbuchungsgebühr von 15,00 Euro pro Person bis 30 Tage vor Reisebeginn. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
3 Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sie und die dritte Person haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Diese betragen pauschaliert und ohne weiteren Nachweis 30,00 EUR pro Person.

9.0 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

1Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird der Veranstalter sich bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10.0 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

1Stört ein Reisender trotz Abmahnung des Veranstalters/Reiseleiters nachhaltig weiter, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, kann der Veranstalter den Reisevertrag fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn der Reisende sich in einem solchen Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist, wenn er sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist oder er unter dem Einfluss von Alkohol oder vergleichbaren Rauschmitteln steht, so dass seine Teilnahme aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist. Dem Veranstalter steht in einem solchen Fall der Reisepreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
2 Sollte die im Katalog oder in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, kann der Veranstalter bis 5 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird Sie unverzüglich von diesem Umstand in Kenntnis setzen. In diesem Fall erhalten Sie den von Ihnen gezahlten Betrag unverzüglich zurück, erhalten einen Gutschein für eine Ersatzreise oder können ohne Umbuchungskosten auf eine andere Reisen des Veranstalters umbuchen.

11.0 Kündigung infolge höherer Gewalt

1Wird die Reise bzw. Tour infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist der Veranstalter berechtigt, Sie auf eine andere Reise oder Tour im gleichen Zielgebiet mit ähnlichem oder identischen Charakter umzubuchen. Ist dies nicht möglich, so können sowohl der Veranstalter als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Daraus eventuell entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

12.0 Haftung des Reiseveranstalters

1Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde) sowie die ordnungsgemässe Erbringung aller Reiseleistungen.
2 Die Teilnahme an Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gilt insbesondere für die Teilnahme an Wildwasser-, Berg-, Rad-, Kanu- und Canyoningtouren, Kajak- und Kletterkursen sowie Fahrtrainings mit Kraftfahrzeugen.
3 Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
4 Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.6 dieser Bedingungen zu beachten.
5 Ein Schadensersatz gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
6 Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, führen zu einer beschränkten Haftung des Reiseveranstalters bei Personenschäden bis zu 77.000 EUR je Reise und Reisendem.
7 Die Haftungsgrenze bei Sachschäden beträgt analog 4.100 EUR. Liegt der Reisepreis über 1.365 EUR, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
8 Der Veranstalter empfiehlt Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung.

13.0 Gewährleistung

1Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
2Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
3Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden dem Veranstalter dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.
4 Sofern der Veranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem erheblichen Mangel der Reise geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.

14.0 Mitwirkungspflicht

1Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
3 Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

15.0 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
2Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

16.0 Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

1Der Veranstalter steht dafür ein, Sie über die für deutsche Staatsbürger (ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.) geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom Veranstalter bedingt sind.

17.0 Pandemiebedingte Stornierungen (Corona Schutzpaket und Flex-Garantie)

1Wenn eine sichere Umsetzung Ihrer Reise im Sinne des Infektionsschutzes nach den in Ziffer 17.4 folgenden Maßgaben nicht möglich sein sollte, kann die Tour / Reise / Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Alternativ kann auf jede andere Tour, Reise oder Veranstaltung des Veranstaltersohne Berechnung von Umbuchungsgebühren umgebucht werden, soweit diese dann noch verfügbar ist.
2Gleichzeitig behält der Veranstalter es sich vor, die Durchführung abzusagen, wenn eine sichere Umsetzung aus Sicht des Veranstalters nicht möglich sein sollte.
3 Ein durch kurzfristige, kostenfreie Stornierungen entstehendes Guthaben kann ohne Berechnung von Umbuchungsgebühren auf jeder anderen Tour, Reise oder Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden.
4Unsicher im Sinne des Infektionsschutzes bedeutet in diesem Zusammenhang eine behördliche Untersagung der gebuchten Aktivität und / oder Dienstleistung bzw. ein behördliches Anreiseverbot durch den Landkreis, in dem sich der Zielort bzw. der Betriebstätte des Veranstalters befindet oder, im Falle von Auslandsreisen, eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Land, in dem die gebuchte Aktivität oder Dienstleistung stattfindet.
5Die kostenfreie, pandemiebedingte Stornierung ist ab 7 Tage bis 1 Tag vor dem gebuchten Anreisetag möglich. Eine kostenfreie Stornierung durch Nichtanreise (No Show) ohne vorhergehende Information des Veranstalters ist nicht möglich.

18.0 Gerichtsstand

1Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Augsburg verklagen.
2Für Klagen gegen den Reisenden ist sein Wohnsitz massgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters massgeblich.

19.0 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

1Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

Stand: Februar 2023