Intakt-Reisen GmbH & Co KG (www.intakt-reisen.de) ist ausschließlich Vermittler touristischer Leistungen. Die nachfolgenden Veranstalter-Reisebedingungen entsprechen dem letzten Stand, der uns durch den Veranstalter dieser Reise mitgeteilt wurde und beziehen sich explizit nur auf die Reisen, in welcher die direkte Verlinkung hierauf erfolgt. Für die Rechtsgültigkeit dieser Reisebedingungen kann Intakt-Reisen GmbH & Co. KG nicht verantwortlich gemacht werden.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunde und dem Reiseveranstalter. Nehmen Sie sich daher Zeit, die Allgemeinen Reisebedingungen zu lesen. Für die Vermittlung von Pauschalreisen gelten die AGB der jeweiligen Veranstalter, die zu jeder Reise verlinkt sind und die Sie vor der Buchung bestätigen müssen. Für die Vermittlung einzelner Reiseleistungen wie Flügen, Zusatznächten etc. gelten die AGB der jeweiligen Veranstalter.
Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder elektronisch (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Kunde bietet dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung aller ergänzenden Angaben und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Der Veranstalter informiert den Kunden mit der Bestätigung/Rechnung über den Abschluss des Vertrages.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so gilt dies als neues Vertragsangebot, an dass der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die Annahme dieses neuen Angebot (u.a. durch Leistung der Anzahlung) erklären.
Art und Umfang der durch den Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog / Internetausschreibung in Verbindung mit der individuellen Bestätigung der Reise.
2.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: Die Reiseausschreibung kann vom Veranstalter aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen gem. §4 Abs.2 BGB-InfoVO vor Vertragsschluss geändert werden, über die Änderung wird der Reisegast vor Buchung selbstverständlich informiert.
Der Veranstalter kann vor Vertragsschluss vom Katalog abweichende Änderungen der Reisepreise erklären und behält sich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren), oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Der Veranstalter behält sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die im Katalog ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Katalogs verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
2.2 Änderungen nach Vertragsabschluss
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem der Veranstalter gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.3 Preisänderungen
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich vom Veranstalter in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten. Der Kunde hat die hier genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Mit Vertragsabschluss und Erhalt der Bestätigung/Rechnung wird eine Zahlung in Höhe des Reisepreises zum jeweiligen Reiseende (s.Rechnung) fällig. Die Restsumme ist unaufgefordert zu überweisen. Dies kann auch schon vor Fälligkeit geschehen, begründet aber keinen Anspruch auf Reisepreissicherung laut § 651t BGB.
4.1 Umbuchung
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der Veranstalter bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentschädigung von 50 € je Umbuchung verlangen. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht.
4.2 Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Bis 6 Wochen vor Reisebeginn ist eine Umbuchung auf eine Reise in 2021 möglich, wenn der Reisetermin nach dem ursprünglichen Reisebeginn liegt und auf der Reise noch ausreichend Plätze in der gewünschten Kategorie frei sind. Stornokosten entstehen im Falle des Zustandekommens einer Buchung nicht. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen, wobei dieser Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschal berechnet werden kann. Pauschaliert kann folgende Entschädigung in Prozent des Reisepreises orientiert am Zeitpunkt der Stornierung verlangt werden:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
vom 14. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn: 75%
vom 2. Tag bis zum Reisebeginn/bei Nichtantritt: 90%.
Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen eine höhere Entschädigung entsprechend der tatsächlich entstandenen, konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten vom Kunden zu verlangen. Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren –, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in bezifferter Höhe entstanden ist.
4.3 Ersatzperson
Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die der Kunde dem Veranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Veranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner auf den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Der Veranstalter empfiehlt, auf jeden Fall eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist der Zugang der Nachricht beim Veranstalter (auch bei Emails) innerhalb der Geschäftszeiten, der eine Zurkenntnisnahme zulässt.
4.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß vom Veranstalter angeboten werden nicht in Anspruch und hat der Kunde diese Gründe zu vertreten (z.B. Krankheit), so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter zahlt dem Kunden jedoch ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, wenn diese von einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Veranstalter zurückerstattet wurden.
5.1 Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, sowie der Zeitpunkt angegeben, bis zu dem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und wird diese nicht erreicht, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet.
5.2 Störung
Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung des Veranstalters nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die der Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Reiseleistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde in diesem Fall selbst.
Der Kunde erklärt mit der Reiseanmeldung, dass er den aus der Reiseausschreibung erkennbaren Anforderungen nach besten Wissen gewachsen ist und ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen bekannt sind, die die Durchführung der gebuchten Reise beeinträchtigen könnten. Bei bekannten gesundheitliche Beeinträchtigungen verpflichtet sich der Kunde, Rücksprache mit dem Veranstalter zu nehmen. Eine teilweise oder gänzliche Erstattung des Reisepreises ist im Falle des Reiseabbruchs aufgrund bekannter gesundheitlicher Beeinträchtigungen bzw. grober Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, Kunden ganz oder teilweise von Reiseinhalten auszuschließen, um eine Gefährdung des Reisenden oder Mitreisende aufgrund erkennbarer körperlicher oder psychischer Defizite, Alkohol- Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs auszuschließen.
6.1 Mängel
Mängel sind durch den Kunden unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter genannten Adressen/Telefonnummern anzuzeigen und es ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu nennen. Wird dies schuldhaft unterlassen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn hierfür ein unverhältnismäßig hoher Aufwand nötig wäre. Die Abhilfe kann auch durch gleichwertige oder höherwertige Leistungen erbracht werden.
6.2 Kündigung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Die Bestimmung einer Frist vor der Kündigung ist nicht notwendig, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
6.3 Fristen
Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) an der u.g. Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder uns gegenüber anzuzeigen.
6.4 Verjährung, Abtretung von Ansprüchen
Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sachschäden und Vermögensschäden in einem Jahr ab dem vertraglich vereinbarten Reiseende, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters herrührt. Schweben zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen über Ansprüche oder den Anspruch begründende Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Eine Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden und Ansprüche aus unerlaubten Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretung unter Familienangehörigen.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen den der Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der der Veranstalter bei Sachschäden in Höhe des dreifache Reisepreis pro Person und Reise. Sie gelten nicht für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck.
Der Veranstalter informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für den Aufenthalt und die Reise erforderlich sind. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung einer Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde muss darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt und muss die Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland einhalten. Nachteile, die sich aus der Nichtbefolgung der Vorschriften ergeben, gehen zu eigenen Lasten, sofern der Veranstalter seine Hinweispflicht schuldhaft nicht oder schlecht erfüllt hat.
Die dem Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Dieses beinhaltet auch Weitergabe an Vertragspartner und Leistungsträger soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise notwendig ist. Dabei werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Auf den Teilnehmerlisten, die allen Reisegästen zugesandt werden, veröffentlichen wir: Vor- und Zuname, PLZ und Wohnort ohne Anschrift). Dieser Veröffentlichung kann widersprochen werden.
Der Veranstalter ist gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität der Fluggesellschaft wechselt. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm und in unseren Geschäftsräumen einsehbar.
Der Kunde haftet für Schäden und das Abhandenkommen von ihm für die Dauer und Durchführung der Reise überlassenen Ausrüstung, Kanus und Fahrrädern, sofern diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden (§ 823 BGB),( z. B. das Mietfahrrad wird fahrlässig nicht abgeschlossen).
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags. Auf den Reisevertrag findet ausnahmslos das deutsche Recht Anwendung. Klagen gegen den Veranstalter können am Sitz des der Veranstalter eingereicht werden.
Ihr Reisepreis (einschließlich) Anzahlung ist abgesichert durch die Insolvenzversicherung bei: tourVERS.
Stand: Februar 2023
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter auf.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der EU-DSGVO und dem Telemediengesetz (TMG).
Welche Daten werden erhoben:
Erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert werden Daten von Kunden, Mitarbeitern und gegebenenfalls Lieferanten, die ausnahmslos zur Abwicklung der vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen und der damit verbundenen Zwecke erforderlich sind.
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Eine Ausnahme bilden Fälle, bei denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Die Eingabe personenbezogener Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer auf unserer Website geschieht freiwillig und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zum
Datenschutz und zur Datensicherheit.
Ihre Daten verwendet der Veranstalter ausschließlich, um Ihre Anfrage zu beantworten und Ihren Auftrag zu bearbeiten. Hierzu kann es notwendig sein,:
dass der Veranstalter Ihre personenbezogenen Daten speichert, verarbeitet
dass der Veranstalter die minimal notwendigen Daten an beteiligte Partner wie Agenturen, Fluggesellschaften, Hotels sowie Reiseleiter weitergeben, sofern dies notwendig ist, um den Auftrag oder die Anfrage in Ihrem Sinne bearbeiten zu können.
Sofern personenbezogene Daten von Mitreisenden angegeben werden, sollten Sie sicherstellen, dass dies mit dem Einverständnis dieser Personen geschieht. Die Daten werden nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten gelöscht. Ob die Notwendigkeit besteht, Daten weiter aufzubewahren, prüft der Veranstalter alle drei Jahre. Unbenommen davon sind gesetzlichen Archivierungspflichten. Hier erfolgt die Löschung nach deren Ablauf.
Widerruf / Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung
Der Verwendung der personenbezogenen Daten, insbesondere zu Werbe- und Marktforschungszwecken, kann jederzeit widersprochen werden. Auf die möglichen Wege wird der Veranstalter im Zusammenhang mit der Datenerfassung an den entsprechenden Stellen hinweisen. Der Widerruf/die Auskunft/Korrektur oder Löschung kann schriftlich oder per Email beantragt werden und erfolgt kostenlos.
Die datenschutzrechtlichen Maßnahmen unterliegen stets technischen Erneuerungen. Aus diesem Grund bittet der Veranstalter Sie, sich über seine Datenschutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen durch Einsichtnahme in seine Datenschutzerklärung zu informieren.
Beschwerderecht
Es besteht das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig in Niedersachsen ist dafür die/der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: +49 (0511) 120 45 00
Telefax: +49 (0511) 120 45 99
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt der Veranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
•Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
•Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
•Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
•Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
•Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
•Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
•Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
•Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
•Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
•Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
•Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
•Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Veranstalter hat eine Insolvenzabsicherung mit der TourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die TourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH Borsteler Chaussee 51 22453 Hamburg oder im Schadensfall HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wendel-Platz1, 20354 Hamburg, Tel.:+49 40 53799 360 oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Veranstalters verweigert werden.