Allgemeine Reisebedingungen

Intakt-Reisen GmbH & Co KG (www.intakt-reisen.de) ist ausschließlich Vermittler touristischer Leistungen. Die nachfolgenden Veranstalter-Reisebedingungen entsprechen dem letzten Stand, der uns durch den Veranstalter dieser Reise mitgeteilt wurde und beziehen sich explizit nur auf die Reisen, in welcher die direkte Verlinkung hierauf erfolgt. Für die Rechtsgültigkeit dieser Reisebedingungen kann Intakt-Reisen GmbH & Co. KG nicht verantwortlich gemacht werden.

DIE NACHSTEHENDEN REISEBEDINGUNGEN UND DIE WICHTIGEN HINWEISE (in den Katalogen bzw. auf der Internetseite veröffentlicht) ZUR KONKRETISIERUNG DES VERTRAGSINHALTES ERGÄNZEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DER §§ 651 a-y BGB UND DER ARTIKEL 250 UND 252 DES EGBGB. SIE WERDEN, SOWEIT WIRKSAM VEREINBART, INHALT DES ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM REISEVERANSTALTER ZU STANDE KOMMENDEN PAUSCHALREISEVERTRAGES. DIE REISEBEDINGUNGEN GELTEN FOLGLICH NICHT, WENN DER KUNDE KEINE PAUSCHALREISE (SONDERN Z.B. VERBUNDENE REISELEISTUNGEN GEM § 651 w BGB) GEBUCHT HAT, DA ER HIERÜBER EINE ENTSPRECHENDE ANDERE INFORMATION ERHÄLT. DIE REISEBEDINGUNGEN GELTEN FERNER NICHT FÜR GESCHÄFTSREISEN, SOWEIT MIT DEM KUNDEN EIN RAHMENVERTRAG FÜR DIE ORGANISATION VON GESCHÄFTSREISEN GESCHLOSSEN WURDE. BITTE LESEN SIE DIESE DESHALB SORGFÄLTIG DURCH.

Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit Ihnen müssen wir Sie sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und Buchungs- und Reisebedingungen des Veranstalters entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 hat der Veranstalter auf seiner Homepage bzw. in seinen Katalogen und Prospekten und in den mit ihm zusammenarbeitenden Reisebüros das dafür vorgeschriebene Standard-Formblatt hinterlegt bzw. beifügt.

ANMELDUNG

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Bestätigung des Veranstalters bei dem Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung übermittelt, in welcher auch die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die gebuchte Reise aufgelistet sind. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern der Veranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine Informationspflichten erfüllt hat und wenn Sie dem Veranstalter innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

REISEVERTRAG

Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen im Prospekt des Veranstalters sowie die Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für den Veranstalter nicht verbindlich.

ZAHLUNG

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheines des Versicherers des Veranstalters wird für Reisen aus den Veranstalter-Katalogen, weiteren Sonderkatalogen und für Sonderreisen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung bzw. Überweisung fällig. Spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie für diese Reisen die Rechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung. Abweichende Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw. werden Ihnen vor Buchung mitgeteilt. Anzahlung und Restzahlungsbetrag sind vom Reiseteilnehmer bitte direkt auf das Konto des Veranstalters zu entrichten, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist (Direktinkasso)! Zahlungen mit VISA oder MASTERCARD sind auch möglich. Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben und dem Veranstalter Ihre Restzahlung vorliegt, können Sie im Reisebüro Ihre Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt in Empfang nehmen. Üblicherweise werden vom Veranstalter keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert. Sofern Sie direkt beim Veranstalter gebucht haben, erhalten Sie, nach dem Eingang des Restzahlungsbetrages auf dem Konto des Veranstalters, die Reiseunterlagen persönlich zugesandt. Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung/ Bestätigung sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

LEISTUNGEN

Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. Prospekt unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben/Preise zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Abhängig vom Zielgebiet kann es vorkommen, dass Flughafensteuern bzw. Sicherheitsgebühren für den Rückflug direkt am Rückflughafen vom Kunden zu bezahlen sind. Diese sind dann nicht im Reisepreis inkludiert.

LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung des Reiseveranstalters über die Leistungsänderung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN UND UMBUCHUNG

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich einzureichen. Nichtantritt der Reise („no show“) wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist vom Reiseveranstalter zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Auf § 651 h III BGB (Fassung ab 1. Juli 2018) wird verwiesen.

Für den Fall, dass Sie vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des Veranstalters verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender, ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters und gewöhnlich zu erwartendem Erwerb durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung nach dem Reisepreis, und zwar wie folgt:

FÜR FERNREISEN:

Die Rücktrittspauschale, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise pro Reiseteilnehmer für eine Reise fordern müssen, beträgt bei Rücktritt:

mehr als 65 Tage vor Reisebeginn: 20 %
64 bis 35 Tage vor Reisebeginn: 25 %
34 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 35 %
14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50 %
7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 75 %
1 Tag vor Reisebeginn und am Tag des Reisebeginns sowie bei Nichtantritt der Reise bzw. No-Show: 95 % des Reisepreises.

Bei einigen Touren gelten die auf den jeweiligen Tourseiten abgedruckten bzw. im Internet genannten gesonderten Stornobedingungen (s. Tourleistungen).

FÜR EXPEDITIONS-KREUZFAHRTEN:

Es gelten die für FERNREISEN genannten Rücktrittspauschalen (s.o.), sofern auf den jeweiligen Tourseiten im Katalog unter „Hinweise“ bzw. im Internet keine gesonderten Stornobedingungen bzw. Stornosätze genannt werden.

Bestätigte bzw. bezahlte Eintrittskarten können nicht storniert werden. Sollte durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe die Reise nicht angetreten werden können, werden wir versuchen, die Karten weiterzuverkaufen. Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren werden dann nicht refundiert, Mindestkosten € 25,–.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Veranstalter geforderte Pauschale.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z. B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde oder bei Nichtverfügbarkeit z.B. von Flugsitzen beim Leistungspartner. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Sollten Sie während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oder die Reise aus zwingendem Grund vorzeitig beenden, wird der Veranstalter eine Teilerstattung leisten in Höhe der dem Veranstalter ersparten Aufwendungen, sobald und soweit sie dem Veranstalter von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gut gebracht werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht.

Umbuchungen (d.h. eine andere Rundreise, ein anderer Reisetermin, eine andere Beförderungsart oder eine andere Unterkunft) sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den aktuellen Rücktrittspauschalen und anschl. Neuanmeldung möglich, es sei denn, eine Umbuchung ist erforderlich, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist eine Umbuchung kostenlos möglich. Für Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert, werden € 25,– Bearbeitungsgebühr berechnet.

RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS

Bei FERNREISEN kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht erreicht wurde und die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung angegeben waren. Bei EXPEDITIONS-KREUZFAHRTEN sind es 45 Tage vor Reiseantritt.

In diesen Fällen werden wir Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und Ihnen eine bereits geleistete Anzahlung auf den Reisepreis zurückerstatten.Der Veranstalter haftet nicht für Stornogebühren für Vor-/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind, ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen, Ausrüstungsmaterialien, etc. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ergänzend gelten die Vereinbarungen Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung.

Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ kenntlich gemachten Zusatzprogramme.

Wenn der Reiseveranstalter im Prospekt oder mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss sich diese Änderungen, auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrags. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN

Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

GEPÄCKBESCHÄDIGUNG UND GEPÄCKVERSPÄTUNG BEI FLUGREISEN; BESONDERE REGELN UND FRISTEN ZUM ABHILFEVERLANGEN

(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN: ADRESSAT; INFORMATION ÜBER VERBRUCHERSTREITBEILEGUNG

Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS

Der Veranstalter ist gemäß EU-Verordnung verpflichtet, den Kunden/ Reisenden über die Identität des jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Veranstalter verpflichtet diejenige/n Fluggesellschaft/ en zu nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden. Er muss auch sicherstellen, dass der Kunde/Reisende unverzüglich Kenntnis von der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Wechselt die dem Kunden/Reisenden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Veranstalter den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_en.htm.

PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITS-VORSCHRIFTEN

Der Veranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, dem Veranstalter dies bereits vor Reisebuchung mitzuteilen.

Der Kunde/Reisende ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen oder PCR-Tests, für eventuell einzuhaltende Quarantänen sowie für das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reise-veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.

Ein gültiger Reisepass ist für alle hier vorgestellten Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist ein Touristenvisum vorgeschrieben. Über die Einzelheiten der Visaeinholung sowie über die jeweils zutreffenden Gesundheits- und Impfbestimmungen, die sich auch kurzfristig ändern können, informieren wir Sie ebenfalls vor Buchung einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Gesundheits- und Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen und dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen sollten, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.

VERSICHERUNGEN

Die in den Katalogen des Veranstalters und im Internet vorgestellten Touren verfügen über keine bereits im Reisepreis enthaltenen Reiseversicherungsleistungen. Ausdrücklich empfehlen wir daher, eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und eine Reiseschutzversicherung optional abzuschließen. Wir verweisen auf das Versicherungsangebot des Veranstalters. Bei allen Reisen ist eine Insolvenzschutz-Versicherung im Reisepreis eingeschlossen.

INSOLVENZSCHUTZ / SICHERUNGSSCHEIN

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Der Veranstalter hat eine Insolvenzabsicherung bei der DEUTSCHEN REISESICHERUNGSFONDS GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, https://drsf.reise, abgeschlossen. Die Kontaktdaten der Versicherers nennt Ihnen der Veranstalter Ihnen auf Anfrage gerne.

UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

ALLGEMEINES

Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung (20.09.2022). Die angebotenen Preise sind für Abflüge/Tourbeginn bis 31.07.2024 gültig.

GERICHTSSTAND

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen der IKARUS TOURS GmbH ist Königstein/Ts.

Stand: Februar 2023

Datenschutzerklärung

Der Veranstalter nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst und möchte Sie nachfolgend über die Erfassung und Verwendung dieser Daten informieren. Bei Fragen können sie sich gerne an den Veranstalter wenden

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Diese sind nach Art. 4 Nr.1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Nutzung von personenbezogenen Daten

Buchung und Abwicklung von Reisen

Zur Abwicklung einer Reisebuchung oder Vertragsabwicklung benötigt der Veranstalter Ihre personenbezogenen Daten, wie z. B. Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Kontodaten. Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Abs.1 (b) DSGVO.

Je nach Reiseart kann es auch sein, dass der Veranstalter weitere Daten für die Abwicklung benötigt wie z.B. Informationen über bestehende Allergien oder Krankheiten um z.B. auf einer Schiffsreise eine eventuell notwendige ärztliche Versorgung sicherzustellen.

Der Veranstalter sichert Ihnen zu, dass er diese Daten nur für die Abwicklung der Buchung und nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen mit der höchstmöglichen Vertraulichkeit verarbeiten.

Ihre personenbezogenen Daten werden anderen Personen oder Firmen (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenfirmen) zur Abwicklung Ihrer Buchung zur Verfügung gestellt. Diese können in Ländern sein, in denen von Deutschland abweichende datenschutzrechtliche Bestimmungen gelten. Darüber hinaus bedient der Veranstalter sich einiger Dienstleister, die ihn bei der Abwicklung der oben genannten Prozesse unterstützen. Diese Dienstleister erhalten Daten im notwendigen Umfang und nur im Rahmen des oben genannten Zwecks. Der Veranstalter sichert Ihnen zu, dass er Ihre Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützt und zu keinen anderen als den oben genannten Zwecken nutzt.

Werbung und Marketing

Weiterhin verwendet der Veranstalter Ihre personenbezogenen Daten im berechtigten Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 (f) DSGVO, für die Zusendung von Katalogen und Werbung im gesetzlichen Rahmen bzw. nach expliziter Einwilligung z.B. wenn Sie sich für andere Angebote auf seiner Internet-Seite anmelden, beispielsweise für Newsletter, Rückruf-Service, Gewinnspiele und Aktionen.

Auch hier bedient sich der Veranstalter einiger Dienstleister, die ihn bei der Abwicklung der oben genannten Prozesse unterstützen. Diese Dienstleister (Auftragsverarbeiter) erhalten Daten gemäß Art. 28 DSGVO im notwendigen Umfang und nur im Rahmen des oben genannten Zwecks. Der Veranstalter sichert Ihnen zu, dass er Ihre Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter schützt und zu keinen anderen als den oben genannten Zwecken nutzt.

Weitere Zwecke

Eine Offenlegung oder Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus, soweit der Veranstalter hierzu aufgrund eines Gesetzes oder eines rechtskräftig abgeschlossenen Urteils verpflichtet ist.

Der Veranstalter setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch ihn verwalteten Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Der Veranstalter möchte gleichfalls darauf hinweisen, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Dauer der Datenspeicherung

Der Veranstalter speichert Ihre Daten nur so lange, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung Ihrer Daten erforderlich ist:
zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Durchsetzung und Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche aus den mit Ihnen bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen bis zum Ablauf des Jahres, das dem Eintritt der Verjährung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche folgt
zum Zwecke der Direktwerbung per E-Mail oder Post bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung
sowie solange und soweit die Speicherung gesetzlich oder zur Beachtung eines etwaigen Werbewiderspruchs notwendig ist.

Rechte des Betroffenen

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht, Datenübertragbarkeit

Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt, vom Veranstalter umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.

Gemäß Art. 16 – 18 DSGVO können Sie vom Veranstalter jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Gemäß Art. 20 DSGVO haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und eine erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Veranstalter übermitteln.

Sie haben gem. Art. 77 DSGVO auch das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden

Datenschutzbestimmungen und Handhabungen zum Datenschutz können sich laufend ändern. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie jederzeit entsprechend anzupassen.

Standard-Formblatt (nach Art. 251 EGBGB) zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise (nach §651a BGB)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Der Veranstalter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt der Veranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden sie unter www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
· Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
· Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
· Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
· Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
· Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
· Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn
einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
· Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
· Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
· Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
· Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
· Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
· Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Der Veranstalter hat eine Insolvenzversicherung mit der SWISS RE International SE abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (60308 Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 49, Tel. +49 (0)69 767 255 180, E-Mail: SuretyTravel@swissre.com), kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Veranstalters verweigert werden.